06.06.2012, 11:03
Nachdem in meinem Thread "Großer roter Drache" (in der Galerie unter Fantasy) eine beklagenswerte Diskussion dazu ausgebrochen ist, wann etwas Ideenklau ist, und wann nicht, möchte ich hier mal ein paar Ergebnisse meiner Recherche zu Ideenklau und Plagiaten festhalten, die vielleicht als Orientierung dienen können.
Kurze Vorgeschichte: Ich hatte aus drei Anleitungen aus dem Buch Fantasy-Perlentiere von Torsten Becker einen großen roten Drachen gebastelt und in der Perlen-Galerie ausgestellt. Obwohl ich, wie ich dachte deutlich, angegeben hatte, dass die Vorlagen aus dem Buch von TB stammten, kam von mettalqueen, die scheinbar kürzlich erst heftig angegangen wurde, weil sie eine Anleitung abwandeln wollte, die Frage:
Ich möchte hier einfach mal ein paar Zitate (jeweils mit Quellenangabe ) festhalten, die evtl. klären könnten, ab wann man von Ideenklau, oder Plagiat, sprechen muss, und wie man sich absichern kann. Im Grunde ist es nämlich ganz einfach: Schreibt einfach dazu, welche Anleitung ihr verwendet habt oder woher eure Idee stammte (habt ihr z.B. auf eigene Faust versucht, ein Perlentier aus dem Internet nachzubasteln, "gehört" die Idee zu einem Tier in genau dieser Form nicht euch sondern demjenigen, dessen Tier ihr nachbasteln wollt. Auch in so einem Fall müsst ihr also eure Quelle angeben).
Und nun noch etwas ausführlicher:
Ideenklau, im Sinne von Plagiat, ist etwas dann, wenn man eine Idee oder einen Gedanken von jemand anderem übernimmt und veröffentlicht, ohne zu kennzeichnen, von wem der Gedanke ursprünglich stammt. (z.B. Definition Leibniz Universität Hannover für Text-Plagiate: "Ein Plagiat ist die widerrechtliche Übernahme und Verbreitung von fremden Texten jeglicher Art und Form ohne Kenntlichmachung der Quelle." Quelle: http://www.uni-hannover.de/imperia/md/co...lagiat.pdf)
Bei jeder persönlichen geistigen Schöpfung (sei es eine Anleitung oder auch "nur" die Form eines Perlentiers) besteht ein Urheberrecht, das nicht verletzt werden darf. Dazu ein paar Textauszüge (Quelle: http://www.akademie.de/wissen/urheberrec...eigentum):
Der Urheber ist der Schöpfer seines Werkes. Unter einem Werk versteht das Urhebergesetz persönliche geistige Schöpfungen (§ 2 Abs. 2 UrhG).
Was wird durch das Urhebergesetz geschützt?
Geschützt wird die "persönliche geistige Schöpfung", § 2 UrhG. Das Gesetz nennt eine Reihe von Beispielen, die nicht abschließend ist. Als Urheber werden insbesondere geschützt, § 2 UrhG:
Meines Wissens dürfen Schriftwerke (genau weiß ich es leider nur für wissenschaftliche Texte), an denen man selbst nicht das Urheberrecht besitzt, auszugsweise und unter genauer Angabe der Quelle, in eigene Veröffentlichungen mit eingebunden werden. Im Internet gibt es meistens eine Art "Ehrenkodex", der eben besagt, dass man auf die ursprüngliche Quelle verlinken muss, wenn man fremde Ideen verwendet.
Fazit: Möglichst genau angeben, woher die Anleitung oder auch nur die Idee einer Perlenkreation stammt, so dass jemand anderes nachvollziehen kann, wie der gedankliche Prozess der Ideenfindung verlaufen ist. Damit müsste man auf der sicheren Seite sein.
Oder?
P.S.: Es gibt ja schon einen Thread von Jalaila dazu, dass man angeben soll, woher die Anleitung für ein geperltes Tierchen stammt, aber ich habe trotzdem einen neuen Faden eröffnet, da der Schwerpunkt m.E. da ein bisschen anders ist. Falls du, Jalaila, das anders siehst, kannst du die beiden natürlich auch gerne zusammenführen!
Kurze Vorgeschichte: Ich hatte aus drei Anleitungen aus dem Buch Fantasy-Perlentiere von Torsten Becker einen großen roten Drachen gebastelt und in der Perlen-Galerie ausgestellt. Obwohl ich, wie ich dachte deutlich, angegeben hatte, dass die Vorlagen aus dem Buch von TB stammten, kam von mettalqueen, die scheinbar kürzlich erst heftig angegangen wurde, weil sie eine Anleitung abwandeln wollte, die Frage:
mettalqueen schrieb:ist das aber nicht auch ideenklau?Daraufhin entsponn sich eine Diskussion über zwei Seiten, die mich zu diesem Thread veranlasst hat.
Ich möchte hier einfach mal ein paar Zitate (jeweils mit Quellenangabe ) festhalten, die evtl. klären könnten, ab wann man von Ideenklau, oder Plagiat, sprechen muss, und wie man sich absichern kann. Im Grunde ist es nämlich ganz einfach: Schreibt einfach dazu, welche Anleitung ihr verwendet habt oder woher eure Idee stammte (habt ihr z.B. auf eigene Faust versucht, ein Perlentier aus dem Internet nachzubasteln, "gehört" die Idee zu einem Tier in genau dieser Form nicht euch sondern demjenigen, dessen Tier ihr nachbasteln wollt. Auch in so einem Fall müsst ihr also eure Quelle angeben).
Und nun noch etwas ausführlicher:
Ideenklau, im Sinne von Plagiat, ist etwas dann, wenn man eine Idee oder einen Gedanken von jemand anderem übernimmt und veröffentlicht, ohne zu kennzeichnen, von wem der Gedanke ursprünglich stammt. (z.B. Definition Leibniz Universität Hannover für Text-Plagiate: "Ein Plagiat ist die widerrechtliche Übernahme und Verbreitung von fremden Texten jeglicher Art und Form ohne Kenntlichmachung der Quelle." Quelle: http://www.uni-hannover.de/imperia/md/co...lagiat.pdf)
Bei jeder persönlichen geistigen Schöpfung (sei es eine Anleitung oder auch "nur" die Form eines Perlentiers) besteht ein Urheberrecht, das nicht verletzt werden darf. Dazu ein paar Textauszüge (Quelle: http://www.akademie.de/wissen/urheberrec...eigentum):
Der Urheber ist der Schöpfer seines Werkes. Unter einem Werk versteht das Urhebergesetz persönliche geistige Schöpfungen (§ 2 Abs. 2 UrhG).
Was wird durch das Urhebergesetz geschützt?
Geschützt wird die "persönliche geistige Schöpfung", § 2 UrhG. Das Gesetz nennt eine Reihe von Beispielen, die nicht abschließend ist. Als Urheber werden insbesondere geschützt, § 2 UrhG:
- Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme (Nr. 1);
[...]
Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke (Nr.4);
Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden (Nr. 5);
[...]
Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen (Nr. 7);
Bearbeitungen, soweit sie geistige Schöpfungen sind, § 3 UrhG;
[...]
Meines Wissens dürfen Schriftwerke (genau weiß ich es leider nur für wissenschaftliche Texte), an denen man selbst nicht das Urheberrecht besitzt, auszugsweise und unter genauer Angabe der Quelle, in eigene Veröffentlichungen mit eingebunden werden. Im Internet gibt es meistens eine Art "Ehrenkodex", der eben besagt, dass man auf die ursprüngliche Quelle verlinken muss, wenn man fremde Ideen verwendet.
Marina schrieb:der ist schön.Mal abgesehen davon, dass ich gar nicht behauptet hatte, dass der rote Drache eine Eigenkreation sei: Nach der obigen Aufzählung, letzter Punkt, wäre scheinbar auch meine Zusammenstellung der drei Vorlagen von Torsten Becker ein schützenswertes Werk i.S.d. Urheberrechts, was man umgangssprachlich evtl. als "Eigenkreation" bezeichnen könnte; das gilt aber natürlich nicht für die einzelnen Anleitungen, die ich verwendet habe! Die sind nach wie vor geistiges Eigentum von Torsten Becker und ich dürfte sie also, auch in meiner abgewandelten Form, nicht irgendwo unter meinem Namen veröffentlichen.
aber eine Eigenkreation ist es nicht. Weil er aus Vorlagen zusammengebaut ist.
Fazit: Möglichst genau angeben, woher die Anleitung oder auch nur die Idee einer Perlenkreation stammt, so dass jemand anderes nachvollziehen kann, wie der gedankliche Prozess der Ideenfindung verlaufen ist. Damit müsste man auf der sicheren Seite sein.
Oder?
P.S.: Es gibt ja schon einen Thread von Jalaila dazu, dass man angeben soll, woher die Anleitung für ein geperltes Tierchen stammt, aber ich habe trotzdem einen neuen Faden eröffnet, da der Schwerpunkt m.E. da ein bisschen anders ist. Falls du, Jalaila, das anders siehst, kannst du die beiden natürlich auch gerne zusammenführen!
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[size=8]A home without a cat is just a house............................................................................................www.westmonster.eu
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