25.02.2015, 14:56
Ich bin Orkanias Ansicht. Im Telemediengesetz wird eigentlich nur zwischen familiären Zwecken (ohne) und geschäftlichen Zwecken (mit) unterschieden. Aber nach § 55 Rundfunkstaatsvertrag ist eine Regelung dazwischen vorgezeichnet. Bei nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken muss nur Name und Anschrift angegeben werden, also auch keine Telefonnummer oder Mailadresse. Da Du keine geschäftlichen Interessen verfolgst, dürfte dies gelten.
Wo kein Wille ist, ist auch kein Weg; aber auch wo ein Wille ist, ist manchmal kein Weg.