11.01.2014, 12:00
Ich würde Westmonster zustimmen und ich meine, ich kann das auch ein bisschen rechtlich begründen (ich hab mich da mal genauer informiert). Ich hoffe ich gebe das richtig wieder:
Bei einem Geschmacksmuster (darunter würde das Perlentier selbst fallen) wie man das z.B. für ein BigHead patentieren lassen könnte, wird nicht der Kopf, die Ohren, die Schnauze ect. einzeln patentiert, sondern das Gesamtpaket. Dazu erstellt man Fotos von seinem Bighead, die möglichst alle Details zeigen. Dazu zählt auch die Farbe, lässt man sich ein BigHead in orange-metallic patentieren, dann hat man nur das Recht auf alle Bigheads genau diesen Typs in Orange-metallic. Es ist also eigentlich immer nur das Gesamtpaket, das zählt. Bei kleinen Veränderungen wie anderen Ohren hat man theoretisch schon eine Begründung für eine neue Geschmacksmusteranmeldung.
Es kann sich also niemand das Grundmuster eines Bigheads zu eigen machen, weil ihn dann schon jeder, der es grösser oder kleiner macht oder einfach ein Ohr dranhängt, nicht mehr kopiert. Da der Kopf nur ein Teil ist, kannst du also Form und Grösse für deine Eigenkreation übernehmen. Genauso bei den Gegenfädeltieren, der tonnenförmige Körper ist bei allen Tieren ähnlich. Ebenso haben viele Tiere vier Beine. Man kann sich also nicht nur vier Beine patentieren lassen und alle anderen dürfen dann keine Tiere mit vier Beinen mehr perlen. Sobald sie ein Tier an die vier Beine dran hängen, haben sie etwas anderes gemacht. Das gilt jetzt zum Beispiel fürs nachbasteln bzw. für einzelne Teile oder Grundformen.
Das heisst, du kannst die grosse runde Kopfform natürlich übernehmen. Ich würde sogar sagen, dass ein Bighead quasi als künstlerischer Überbegriff frei ist. Anleitungen fallen aber nicht unter Patente, sondern unter Copyright. Es ist also nicht ok, einfach eine andere Anleitung 1 zu 1 zu kopieren.
Sagen wir, du erstellst eine eigene Anleitung und übernimmst einfach aus einer anderen per copy-paste den Kopf. Das wäre nicht ok, weil die Fädelskizze an sich geschützt ist. Genau das gleiche gilt, wenn du den Kopf einfach abmalst. Veränderst du die Anleitung aber und machst eine eigene Skizze, bzw. ist deine eigene Anleitung der anderen nur ähnlich, weil eben alle Bigheads grosse Köpfe haben, dann ist es in Ordnung, weil es dann rechtlich gesehen nicht genau dieselbe Anleitung ist.
Für beide Fälle gilt, fügst du z.B. nur ein paar weitere Perlen ein, kann man sagen, die Ähnlichkeit zum Original sei zu gross. Indem Fall wäre es noch eine Kopie. Dann hätte der andere das Recht, dir eine kommerzielle Nutzung zu verbieten, du dürftest dann also keinen Gewinn damit machen, indem du das Perlentier oder die Anleitung verkaufst.
Im Kunsthandwerk würde ich wie Westmonster als Nicht-Anwalt sagen: sei fair und sag einfach, was dich inspiriert hat und was du weiterentwickelt hast. Das ist für Kunst wichtig, weil Kunst selten etwas völlig neues und nie dagewesenes ist. Man steht immer auf den Schultern derjenigen, die vor einem da waren. Sei ausserdem fair und kopiere nichts, sondern mach dir die Mühe und erarbeite deine Anleitungen selbst.
Ich hoffe, ich habe das soweit verständlich und richtig wiedergegeben. Das ist das, woran ich mich nach meiner Beratung noch erinnere. Alles in allem ist es so: kopieren verboten, Abwandlung in Teilen erlaubt, wenn keine zu grosse Ähnlichkeit besteht.
Bei einem Geschmacksmuster (darunter würde das Perlentier selbst fallen) wie man das z.B. für ein BigHead patentieren lassen könnte, wird nicht der Kopf, die Ohren, die Schnauze ect. einzeln patentiert, sondern das Gesamtpaket. Dazu erstellt man Fotos von seinem Bighead, die möglichst alle Details zeigen. Dazu zählt auch die Farbe, lässt man sich ein BigHead in orange-metallic patentieren, dann hat man nur das Recht auf alle Bigheads genau diesen Typs in Orange-metallic. Es ist also eigentlich immer nur das Gesamtpaket, das zählt. Bei kleinen Veränderungen wie anderen Ohren hat man theoretisch schon eine Begründung für eine neue Geschmacksmusteranmeldung.
Es kann sich also niemand das Grundmuster eines Bigheads zu eigen machen, weil ihn dann schon jeder, der es grösser oder kleiner macht oder einfach ein Ohr dranhängt, nicht mehr kopiert. Da der Kopf nur ein Teil ist, kannst du also Form und Grösse für deine Eigenkreation übernehmen. Genauso bei den Gegenfädeltieren, der tonnenförmige Körper ist bei allen Tieren ähnlich. Ebenso haben viele Tiere vier Beine. Man kann sich also nicht nur vier Beine patentieren lassen und alle anderen dürfen dann keine Tiere mit vier Beinen mehr perlen. Sobald sie ein Tier an die vier Beine dran hängen, haben sie etwas anderes gemacht. Das gilt jetzt zum Beispiel fürs nachbasteln bzw. für einzelne Teile oder Grundformen.
Das heisst, du kannst die grosse runde Kopfform natürlich übernehmen. Ich würde sogar sagen, dass ein Bighead quasi als künstlerischer Überbegriff frei ist. Anleitungen fallen aber nicht unter Patente, sondern unter Copyright. Es ist also nicht ok, einfach eine andere Anleitung 1 zu 1 zu kopieren.
Sagen wir, du erstellst eine eigene Anleitung und übernimmst einfach aus einer anderen per copy-paste den Kopf. Das wäre nicht ok, weil die Fädelskizze an sich geschützt ist. Genau das gleiche gilt, wenn du den Kopf einfach abmalst. Veränderst du die Anleitung aber und machst eine eigene Skizze, bzw. ist deine eigene Anleitung der anderen nur ähnlich, weil eben alle Bigheads grosse Köpfe haben, dann ist es in Ordnung, weil es dann rechtlich gesehen nicht genau dieselbe Anleitung ist.
Für beide Fälle gilt, fügst du z.B. nur ein paar weitere Perlen ein, kann man sagen, die Ähnlichkeit zum Original sei zu gross. Indem Fall wäre es noch eine Kopie. Dann hätte der andere das Recht, dir eine kommerzielle Nutzung zu verbieten, du dürftest dann also keinen Gewinn damit machen, indem du das Perlentier oder die Anleitung verkaufst.
Im Kunsthandwerk würde ich wie Westmonster als Nicht-Anwalt sagen: sei fair und sag einfach, was dich inspiriert hat und was du weiterentwickelt hast. Das ist für Kunst wichtig, weil Kunst selten etwas völlig neues und nie dagewesenes ist. Man steht immer auf den Schultern derjenigen, die vor einem da waren. Sei ausserdem fair und kopiere nichts, sondern mach dir die Mühe und erarbeite deine Anleitungen selbst.
Ich hoffe, ich habe das soweit verständlich und richtig wiedergegeben. Das ist das, woran ich mich nach meiner Beratung noch erinnere. Alles in allem ist es so: kopieren verboten, Abwandlung in Teilen erlaubt, wenn keine zu grosse Ähnlichkeit besteht.
truth: It is a beautiful and terrible thing, and should therefore be treated with great caution. - A.P.W.B.D.