31.07.2012, 13:21
Ja, das is so eine Sache mit dem Urheberrecht... Grade in der "Kunst", wozu ja auch die Perlentiere gehören, gibts da eine große Grauzone. Die Sache ist die, dass der Urheber das alleinige Vervielfältigungsrecht hat. Das würde für uns bedeuten, dass wir eigentlich keine Tiere nachperlen dürften oder gar Anleitungen dazu erstellen, wenn das Tier von wem anderes stammt...
Das Vervielfältigungsrecht wird uns mit einer öffentlichen Anleitung eigentlich indirekt erteilt. Der Urheber gibt die Anleitung freiwillig her mit der Intention, dass andere das Werk nachahmen können... (Anders sieht es bei nicht öffentlich zugänglichen, kostenpflichtigen Anleitungen aus).
Vervielfältigen darf man also schon mal... Dann gibts da noch das Änderungsrecht am ursprünglichen Werk. Das wurde nicht erteilt. Theoretisch wäre da schon das Abändern eines Tieres ohne Zustimmung des Urhebers unzulässig... Da gibt es vieeeel rechtliches Blabla im Urheberrecht (in diesem Fall red ich von der österreichischen Version, wird aber in Deutschland nicht anders sein), welches schlicht weg auf Perlentiere nicht anwendbar ist (es wird auch keiner überprüfen, ob es nicht z.B. Jalailas jap. Küken nicht in äußerst ähnlicher Form nicht schon auf einer japanischen Seite oder in einem anderen Buch gibt, wäre auch lächerlich, oder? Da dürfte man dann kein Perlentier mehr machen was aus einer jap. Kugel besteht). Viele Perlentiere weisen diverse Ähnlichkeiten auf. Es gibt ja auch nicht unendlich viele Möglichkeiten wie man bestimmte Formen perlen kann.
Es scheitert grad bei so kleinen Fällen wie nachahmen, kopieren, abändern etc. von Perlentieren schon allein daran, dass keiner die Verstöße kontrolliert, das liegt sowieso beim Urheber selbst.
Und selbst wenn es kontrolliert werden würde, wären die durch das Verkaufen nachgeperlter Tiere erzielten Gewinne des Nachahmers in einem so lächerlichen Bereich (teuer kauft eh keiner ein Perlentier, außer ab einer gewissen größe wo der Preis allein schon wegen der Arbeit gerechtfertigt ist), dass das Urheberrecht/Vervielfältigungsrecht und vor allem Werknutzungsrecht nicht anwendbar ist, bzw. ein gerichtlicher Prozess diese Gewinne kostentechnisch bei weitem übersteigen würde...
Es ist in dem Fall also eher eine Frage der Moral, ob man wissentlich nachgeperlte Tiere an irgendwen verkauft. Ich würde es nicht machen ohne zu fragen, würde mir aber nie im Leben erwarten, dass andere bei mir nachfragen bevor sie ein von mir entworfenes Perlentier verkaufen. Sobald ich eine Anleitung rausgebe muss ich mir darüber im Klaren sein, dass das Tier nachgeperlt wird und eventuell hinter meinem Rücken verkauft. Ich versteh das absolut wenn jemand seine Perlen und vor allem auch die Arbeitszeit gerne vergütet haben möchte.
Das Vervielfältigungsrecht wird uns mit einer öffentlichen Anleitung eigentlich indirekt erteilt. Der Urheber gibt die Anleitung freiwillig her mit der Intention, dass andere das Werk nachahmen können... (Anders sieht es bei nicht öffentlich zugänglichen, kostenpflichtigen Anleitungen aus).
Vervielfältigen darf man also schon mal... Dann gibts da noch das Änderungsrecht am ursprünglichen Werk. Das wurde nicht erteilt. Theoretisch wäre da schon das Abändern eines Tieres ohne Zustimmung des Urhebers unzulässig... Da gibt es vieeeel rechtliches Blabla im Urheberrecht (in diesem Fall red ich von der österreichischen Version, wird aber in Deutschland nicht anders sein), welches schlicht weg auf Perlentiere nicht anwendbar ist (es wird auch keiner überprüfen, ob es nicht z.B. Jalailas jap. Küken nicht in äußerst ähnlicher Form nicht schon auf einer japanischen Seite oder in einem anderen Buch gibt, wäre auch lächerlich, oder? Da dürfte man dann kein Perlentier mehr machen was aus einer jap. Kugel besteht). Viele Perlentiere weisen diverse Ähnlichkeiten auf. Es gibt ja auch nicht unendlich viele Möglichkeiten wie man bestimmte Formen perlen kann.
Es scheitert grad bei so kleinen Fällen wie nachahmen, kopieren, abändern etc. von Perlentieren schon allein daran, dass keiner die Verstöße kontrolliert, das liegt sowieso beim Urheber selbst.
Und selbst wenn es kontrolliert werden würde, wären die durch das Verkaufen nachgeperlter Tiere erzielten Gewinne des Nachahmers in einem so lächerlichen Bereich (teuer kauft eh keiner ein Perlentier, außer ab einer gewissen größe wo der Preis allein schon wegen der Arbeit gerechtfertigt ist), dass das Urheberrecht/Vervielfältigungsrecht und vor allem Werknutzungsrecht nicht anwendbar ist, bzw. ein gerichtlicher Prozess diese Gewinne kostentechnisch bei weitem übersteigen würde...
Es ist in dem Fall also eher eine Frage der Moral, ob man wissentlich nachgeperlte Tiere an irgendwen verkauft. Ich würde es nicht machen ohne zu fragen, würde mir aber nie im Leben erwarten, dass andere bei mir nachfragen bevor sie ein von mir entworfenes Perlentier verkaufen. Sobald ich eine Anleitung rausgebe muss ich mir darüber im Klaren sein, dass das Tier nachgeperlt wird und eventuell hinter meinem Rücken verkauft. Ich versteh das absolut wenn jemand seine Perlen und vor allem auch die Arbeitszeit gerne vergütet haben möchte.