Eine Anleitung ist rechtlich gesehen "deine", wenn du dich ohne jegliche Anleitung hingesetzt und das Ding gebaut hast. Wenn du also eine Vorlage als Grundlage nimmst, wäre ich immer vorsichtig. Ich habe mich wegen des Ostereis erkundigt. Ich kannte es von der beadjewelrymaking-seite, habe es aber vorher schon selbst gefädelt. Das liegt bei der japanischen Technik daran, dass man ja immer nach dem gleichen Schema arbeitet. Auf eine einfache 5er-Kugel bzw. minimale Abwandlungen kann man also kein Copyright haben, das kann ja quasi jeder sich einfallen lassen.
Auch die Gegenfädeltechnik als solche kann man nicht schützen, das kann ja auch jeder machen.
Schwierig wird es z.B. wenn du eine Figur schon ganz oft gemacht hast und das Muster einfach im Kopf gespeichert ist und du ähnliche Sachen machst, aber eben aus dem Kopf. Ich weiß nicht, wie es da ausieht. Aber ich denke, wenn die Perlenanzahl nur minimal abweicht und das Ergebnis ähnlich aussieht und die Grundlage quasi eine existierende Anleitung ist, dann kann man das nicht für sich beanspruchen. Ist schwierig.
Das ganze Thema ist etwas schwierig und ich denke, dass man lieber zu vorsichtig sein sollte und wirklich nur Anleitungen für Sachen entwerfen sollte, die man wirklich komplett selbst ausgedacht hat.
Ich hatte da mal Probleme mit meinem Kaninchen. Ich habe mir das komplett selbst ausgedacht. Später habe ich dann die Anleitung von einem Moras-Kaninchen gesehen, die meinem doch sehr ähnelt. Aber ich hab mir da nichts vorzuwerfen und die Unterschiede sind ja doch da. Hab auch meinen "Anwalt" gefragt (ist ein guter Bekannter, der beantwortet mir immermal Fragen), der meinte das sei okay